Rezension: Praxishandbuch Sachverständigenrecht

Redaktion: Dr. Walter Bayerlein
Rezensent: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Braun, Sachverständiger (Diplom BWA) (2006)
Preis: EUR 110,00
Gebundene Ausgabe, 1076 Seiten
Erscheinungsdatum: April 2002 (3. Auflage)
Verlag: C.H.Beck oHG, München
ISBN 3-406-46795-4

Nachtrag zur 3. Auflage Praxishandbuch Sachverständigenrecht (Stand 1. Juli 2004)
Autor: Prof. Wolfgang Roeßner
Preis: EUR 7,50
Broschirte Ausgabe, 39 Seiten
Erscheinungsdatum:Oktober 2004
Verlag: C.H.Beck oHG, München
ISBN 3-406-52777-9

2006_sachverstaendigenrecht

Sucht man nach entsprechender Literatur für das Sachverständigenwesen, stellt man fest, dass hierfür nur eine sehr begrenzte Auswahl an guten Büchern auf dem deutschsprachigen Markt erhältlich ist. Das liegt insbesondere an den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie dem hohen Anspruch, der von der Tätigkeit und der überdurchschnittlichen Fachkunde eines Sachverständigen abverlangt wird. Dieses Spezialwissen ist zumeist nicht in einer großen Auflage in Buchform erhältlich.

Umso bedeutsamer wird daher die erhältliche Buchausgabe “Praxishandbuch Sachverständigenrecht”, ein juristisches Handbuch, das alle rechtlichen Belange eines als Sachverständiger arbeitender Spezialist nahezu vollständig erfasst. Das umfassende Standardwerk behandelt alle rechtlichen Belange des gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen und dient somit als Nachschlagewerk oder Studienunterlage für Studierende im Sachverständigenfach. Mit fast 1100 Seiten ist diese Ausgabe allerdings nicht mehr für die Jackentasche geeignet.

Laut Redaktion und Herausgeber “soll das Werk den Sachverständigen, Anwälten, Richtern, Sachbearbeitern in Behörden, Versicherungen, Wirtschaft, Handel und Industrie, die mit den vielfältigen Fragen des Sachverständigenrechts und der Beweisführung durch Gutachten befasst sind, in der Praxis eine Hilfe sein”1. Herausgeber des Werkes ist der Verlag C.H.Beck unter redaktioneller Federführung von Dr. Walter Bayerlein, Vorsitzender Richter a. D.

Das Handbuch ist logisch und übersichtlich aufgebaut, wenngleich die einzelnen Buchunterkapitel mit eigenen Paragrafen nummeriert wurden, die sehr leicht mit den üblichen Gesetzesparagrafen zu verwechseln sind. Nach einem Einlesen in das Buch empfindet man dies allerdings nicht mehr als störend. Hilfreich sind die an den Seitenrändern angebrachten Randnummerierungen. Wie auch die Paragrafen der Unterkapitel folgen diese einer eigenen Terminologie, die für ein schnelles Auffinden von Textpassagen nützlich sind.

Die 3. Auflage des Praxishandbuches berücksichtigt eine umfassende Rechtsreform, die zum Jahreswechsel 2002 erfolgte und grundlegende Gesetzesänderungen beinhaltet, wie z. B. die Neuerung für Gerichtsgutachter im Bereich der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz, die Gesetzesaufnahme des Grundsatzes der Beweisvereitelung für den verhinderten Augenschein oder die grundlegenden Änderungen zum Werkvertragsrecht. Das Stichwortverzeichnis wurde erheblich erweitert und erleichtert das Auffinden von Gesetzesstellen in der doch schwierigen, sehr umfangreichen und unübersichtlichen Thematik. Praktische Kurzbeispiele ergänzen die zitierten Gesetzestexte und sind für das Verständnis eine große Hilfe.

Aufgrund des gigantischen Umfangs wurde nur ein kleines Literaturverzeichnis an den Anfang des Buches gestellt, weiterführende Literaturangaben und Hinweise zur Rechtssprechung befinden sich an den jeweiligen Textstellen im Buch selbst.

Das Werk ist in 8 Hauptkapitel eingeteilt und befasst sich mit allen Sach- und Problemfragen der Sachverständigenarbeit.

Kapitel 1 handelt von der Aufnahme und den Grundlagen der Sachverständigentätigkeit, der öffentlichen Bestellung und Vereidigung nach §36 der Gewerbeordnung sowie u. a. der Außendarstellung und Werbung des Sachverständigen.

Kapitel 2 zeigt die Sachverständigentätigkeit im privaten Bereich und grenzt diese zur gerichtlichen und behördlichen Sachverständigentätigkeit ab. Dabei wird auf die Erfüllung des Sachverständigenvertrages nach dem Werkvertragsrecht eingegangen.

Kapitel 3 thematisiert die gesamte Sachverständigentätigkeit im gerichtlichen und behördlichen Verfahren, u. a. der gerichtliche Auftrag, das Gerichtsgutachten, das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren, Folgen der Pflichtverletzung, Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen, typische Fehlerquellen bei der Verwertung von Gerichtsgutachten sowie die Sachverständigentätigkeit im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.

In Kapitel 4 liest man alles über den Sachverständigen als Schiedsgutachter und Schiedsrichter.

Kapitel 5 befasst sich mit dem Aufbau und der Gestaltung von Sachverständigengutachten und deren Urheberrechte.

Ein wichtiges Kapitel ist das sechste über die Haftung und die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen als Privatgutachter, Gerichtsgutachter, Prüfer oder z. B. als Schiedsgutachter.

Kapitel 7 handelt von der Vergütung des Sachverständigen. Basis ist das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG), das mittlerweile von dem Justiz-Entschädigungs- und Vergütungsgesetz (JVEG) abgelöst wurde. Hierfür ist ein separater Nachtrag zur 3. Auflage erhältlich, der von dem Mitautor des Praxishandbuches und Vorsitzenden der IHK Stuttgart Prof. Roeßner im Jahr 2004 verfasst wurde.

Im letzten Kapitel werden Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit präsentiert. Diese sind: Bausachverständiger, Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Umweltsachverständiger, landwirtschaftliche Sachverständige, EDV- und Kfz-Sachverständige sowie medizinisch und psychiatrisch arbeitende Sachverständige.

Ein nutzbringender Anhang widmet sich den Gesetzesvorschriften, auszugsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, dem Strafgesetzbuch sowie der Zivil- und Strafprozessordnung.

Desweiteren findet man hier auch die Verordnungen über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure und eine Mustersachverständigenordnung des DIHK und des DHKT.

Eine eigene Internetseite2 bietet fachliche und juristische Informationen von neuen Gesetzen und Änderungen. Hier wäre ein zusätzlicher Suchindex wünschenswert, der einen besseren und schnelleren Überblick gewähren würde.

Nach etwas mehr als zwei Jahren ist auch die vorliegende 3. Auflage des Praxishandbuches bereits wieder reformbedürftig, sind doch manche Gesetzestextstellen nicht mehr aktuell. So können medizinisch und psychologisch arbeitende Sachverständige z. B. mittlerweile durchaus öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Das Autorenteam besteht aus (öffentlich bestellten) Sachverständigen, Richtern, Mitarbeitern von Industrie und Handelskammern sowie Rechtanwälten, die ihre Erfahrungen aus der beruflichen Praxis oder langjähriger Tätigkeit in der Ausbildung von Sachverständigen in das Werk eingebracht haben.

Für jeden, der die Tätigkeit des Sachverständigen ausübt oder Sachverständiger werden möchte, ist dieses Praxishandbuch ein unbedingtes Muss. Jedoch wird selbst der schnellste “Aktionsmensch” bei dem Preis von 110,00 EUR eine Gedenkminute vor der Kaufentscheidung einlegen.

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Braun, Sachverständiger (Diplom BWA) Medienproduktion & Mediendesign

Endnote:

1 Zitat aus “Praxishandbuch Sachverständigenrecht”, Seite V

2 www.sv-bayerlein.de

Nachtrag zum JVEG

Der Nachtrag zur 3. Auflage des “Praxishandbuch Sachverständigenrechts” ersetzt Kapitel 7 des “dicken Bayerleins” und handelt von der Vergütung des Sachverständigen. Basis ist das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG), das mittlerweile von dem Justiz-Entschädigungs- und Vergütungsgesetz (JVEG) abgelöst wurde. Der separat erhältliche Nachtrag wurde von dem Mitautor des Praxishandbuches und Vorsitzenden der IHK Stuttgart Prof. Roeßner im Jahr 2004 verfasst.

Die 3. Auflage des Praxishandbuches (siehe “Praxishandbuch Sachverständigenrecht”) berücksichtigt eine umfassende Rechtsreform, die zum Jahreswechsel 2002 erfolgte und grundlegende Gesetzesänderungen beinhaltet, wie z. B. die Neuerung für Gerichtsgutachter im Bereich der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz, die Gesetzesaufnahme des Grundsatzes der Beweisvereitelung für den verhinderten Augenschein oder die grundlegenden Änderungen zum Werkvertragsrecht. Das Stichwortverzeichnis wurde erheblich erweitert und erleichtert das Auffinden von Gesetzesstellen in der doch schwierigen, sehr umfangreichen und unübersichtlichen Thematik. Praktische Kurzbeispiele ergänzen die zitierten Gesetzestexte und sind für das Verständnis eine große Hilfe.

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