Sturm der Liebe

Sturm der Liebe (SDL), ein TV-Serienname der zugegebenermaßen kitschig klingt und eine bessere Bezeichnung verdient hätte, knüpft mit einem intelligenten und wohl durchdachten Konzept an alte Elemente erfolgreicher Dauerserien wie “Dallas” oder “Der-Denver-Clan” (Dynasty) an ohne diese zu kopieren. Wer ein Fan von “Dallas” war (obwohl “Dallas” zum Genre der echten Serie gehört), wird “Sturm der Liebe” gleichermaßen lieben, fast könnte man schon sagen, dass “Sturm der Liebe” das deutsche “Dallas” ist, wenngleich es nicht um Öl sondern um Familiengeschichten rund um ein Luxushotel geht. Telenovela heißt: Jeden Tag wird ein neues Serienkapitel aufgeschlagen und erzählt. Deshalb hat es die US-Serie bei einem wöchentlichen Sendeformat in etwa 10 Jahren nur auf rund 350 Folgen gebracht, was man mit 750 Folgen bis Ende 2008 bei Sturm der Liebe bereits nach 3 Jahren schaffen wird. Derzeit ist die Serie bis Folge 1070 konzipiert (Stand Januar 2009).
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Die GEZ muss weg

Es ist eigentlich nicht mehr auszuhalten: Gebührenerhöhungen, Steuererhöhungen, Preiserhöhungen, Gesundheitsreform (höhere Abgaben bei weniger Krankenkassenleistungen), Gehaltskürzungen, Rentenkürzungen und Währungsreform (denn nichts anderes war die Währungsumstellung auf den Euro, die nicht die Preisangabe, sondern lediglich das Währungszeichen wechselte), Probezeitverlängerung und Abschaffung des Kündigungsschutzes. Alle Errungenschaften der letzten Jahrzehnte gehen “flöten”.

Auch die GEZ erfindet immer neue Begründungen für neuen Finanzbedarf, neuerdings die Internet- und PC-Abgabe. Eigentlich, abgesehen von der Perversität in der Sache, verständlich, wenn man bedenkt, dass die Rundfunkanstalten ihren Finazbedarf nur dadurch rechtfertigen und erhöhen können, wenn Sie ein Minus in ihrer Kasse erwirtschaften. Machen sie ein Plus, wird der überschüssige Betrag zu Gunsten der anderen Anstalten (was für ein Wort) abgeschöpft und umverteilt. An dieser Stelle muss der Föderalismus zwischen den “Anstalten des öffentlichen Rechts” und den Ländern ein Ende haben. Hitlerdeutschland ist (zum Glück) längst vorbei und die Gleichschaltung von Rundfunk- und Fernsehsendern zu Propagandazwecken gehören der Vergangenheit an. Wozu eigentlich neun eigenständige Rundfunkanstalten, die (fast) alle das gleiche Programm senden? Reichen denn nicht drei oder vier Institutionen aus? Rundfunk “Nord”, “Mitte”, “Süd”, oder “Norden”, “Westen”, “Osten” und “Süden”?
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Rezension: Praxishandbuch Sachverständigenrecht

Redaktion: Dr. Walter Bayerlein
Rezensent: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Braun, Sachverständiger (Diplom BWA) (2006)
Preis: EUR 110,00
Gebundene Ausgabe, 1076 Seiten
Erscheinungsdatum: April 2002 (3. Auflage)
Verlag: C.H.Beck oHG, München
ISBN 3-406-46795-4

Nachtrag zur 3. Auflage Praxishandbuch Sachverständigenrecht (Stand 1. Juli 2004)
Autor: Prof. Wolfgang Roeßner
Preis: EUR 7,50
Broschirte Ausgabe, 39 Seiten
Erscheinungsdatum:Oktober 2004
Verlag: C.H.Beck oHG, München
ISBN 3-406-52777-9

2006_sachverstaendigenrecht

Sucht man nach entsprechender Literatur für das Sachverständigenwesen, stellt man fest, dass hierfür nur eine sehr begrenzte Auswahl an guten Büchern auf dem deutschsprachigen Markt erhältlich ist. Das liegt insbesondere an den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie dem hohen Anspruch, der von der Tätigkeit und der überdurchschnittlichen Fachkunde eines Sachverständigen abverlangt wird. Dieses Spezialwissen ist zumeist nicht in einer großen Auflage in Buchform erhältlich.

Umso bedeutsamer wird daher die erhältliche Buchausgabe “Praxishandbuch Sachverständigenrecht”, ein juristisches Handbuch, das alle rechtlichen Belange eines als Sachverständiger arbeitender Spezialist nahezu vollständig erfasst. Das umfassende Standardwerk behandelt alle rechtlichen Belange des gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen und dient somit als Nachschlagewerk oder Studienunterlage für Studierende im Sachverständigenfach. Mit fast 1100 Seiten ist diese Ausgabe allerdings nicht mehr für die Jackentasche geeignet.
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