Begrenzte elektronische Presse für Rundfunkanstalten

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einen Entwurf für die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verabschiedet. Demnach sollen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nur noch “sendungsbezogene” Angebote ins Netz stellen. Sie dürfen keine “elektronische Presse” darstellen.

Internettexte über Fernsehsendungen dürfen den Entwurf zufolge weiterhin sieben Tage online stehen. Größere Sportereignisse, beispielsweise Olympische Spiele oder Pokalspiele, sollen grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Es soll keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei den Sendern geben.

Der heutige Beschluss stellt zunächst nur ein Arbeitspapier dar, das die Ministerpräsidenten vor Einreichung bei den Landesparlamenten erst noch mit der EU-Kommission beraten wollen. Die EU hatte gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das seitdem pausiert, damit Deutschland sich den europäischen Regelungen anpassen kann.

Der Zeitungsverlegerverband BDZV kritiserte den Entwurf scharf mit dem Hinweis, er enthalte lediglich im Bereich der nicht-sendungsbezogenen Telemedien eine klare Absage an lange Text- und Fotoangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet. Solange das Etikett “Sendungsbezug” gegeben sei, stellten die Sender weiterhin eine Konurrenz zu Webportalen der Sender dar. Der BDZV-Präsident verlangt aus Brüssel ein Machtwort.

Der Verband der Zeitschriftenverleger VDZ dagegen zeigte sich mit dem Zwischenergebnis zufrieden. Er begrüßte, dass die Ministerpräsidentenkonferenz nach den EU-Konsultationen auch mit den Verlegern noch Gespräche führen wolle.

Die Verleger von beiden Printgattungen hatten in den letzten Monaten immer wieder bekräftigt, dass das Engagement von ARD und ZDF in Konkurrenz mit den Internetportalen der Verlage stünde, es jedoch dadurch zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung komme, dass die Sender sich aus dem GEZ-Topf der Rundfunkgebühren bedienen könnten, die Verleger dagegen eine private Finanzierung leisten müssten.

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