Neue Honorarregelungen machen freie Journalisten unfrei: DFJV mahnt Axel Springer AG ab

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen. Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.

Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren. Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten, wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu Werbezwecken einsetzt.
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Keine Befreiung von Fahrtenbuchführung für Journalisten

Journalisten, die nicht von der so genannten 1 %-Regelung zur vereinfachten Ermittlung des privaten Nutzungsanteils für betrieblich genutzte Kfz-Gebrauch machen möchten, können sich nicht unter Berufung auf den Informantenschutz von der Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung befreien lassen.

Dies teilt das Bundesministerium der Finanzen auf Anfrage des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes in einem Schreiben vom gestrigen Tage mit. Der Bundesfinanzhof hatte in einem ähnlichen Fall bereits entschieden, dass auch die auf Bewirtungsrechnungen geforderten Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung nicht unter Berufung auf das Pressegeheimnis verweigert werden können (BFG vom 15.01.1998 / BStBl II, S. 263). Allerdings unterliegen die Angaben dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung.

Die Anwendung der 1 %-Regelung ist aber auch nach Einführung des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Um dies nachzuweisen, muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Wie der Nachweis erbracht wird, wird in einem BMF-Schreiben konkretisiert. Dabei sollen auch Berufsgruppen benannt werden, bei denen davon auszugehen ist, dass diese ihr Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzen. Ob Journalisten mit auf diese Liste gesetzt werden, bleibt abzuwarten.

DJFV

Der Deutsche Fachjournalistenverband ist der größte Berufsverband für fachlich spezialisierte Journalisten in Europa. Dabei versteht er sich als moderner Dienstleister für seine Mitglieder, deren Interessen er gleichzeitig nach außen vertritt. So bietet er unter anderem Leistungen wie Presseausweis, Rechtsschutz und ein Auftragsportal für freie Fachjournalisten. Er gibt die zweimonatlich erscheinende Publikation “Fachjournalist” heraus und ist Initiator der Deutschen Fachjournalisten Schule (DFJS). Aufgrund der hohen Serviceorientierung und des breiten Angebotes verzeichnet der DJFV ein hohes Mitgliederwachstum und gehört zu den Verbänden mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit in Deutschland.