Honorarleitfaden für Journalisten

Berlin, 14.03.2007 Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) veröffentlicht erstmals Honorarempfehlungen für freie Journalisten. Die Besonderheit der Honorarempfehlungen liegt in der ausschließlichen Abrechnung nach Stundensätzen anstelle von Zeilen- oder Seitenhonoraren.

“Wir können nicht nachvollziehen, weshalb Journalisten im Jahr 2007 noch immer nach der Outputmenge bezahlt werden, wie dies bei der Fließbandproduktion zu Fords Zeiten üblich war”, kommentiert DFJV-Vorstandssprecher Thomas Dreesen. “Praktisch alle freien Berufe rechnen nach Arbeitszeit ab. Journalisten sollten dabei nicht länger eine Ausnahme darstellen.”, so Dreesen weiter. Die Honorarempfehlungen des DFJV orientieren sich am Prinzip von Aufwand und Leistung. Diese Methode ist immer dann sinnvoll, wenn besondere Anforderungen an die Qualität der Arbeit gestellt werden. Problematisch an Zeilensätzen ist nach Ansicht des DFJV vor allem, dass sie in keiner Weise die heute so häufig angemahnte Rechercheleistung und Qualität berücksichtigen. Die Honorarempfehlungen berücksichtigen gleichermaßen den Personen-, Aufgaben- und Marktbezug. Die wichtigsten Kriterien sind die Qualifikation und Berufserfahrung sowie die Reichweite des Mediums. Auch Sonderaspekte wie die Stellung des Fachjournalisten in der Branche finden in den Honorarempfehlungen Berücksichtigung. Zur Sicherheit beider Vertragsparteien empfiehlt der DFJV die Abschätzung des Arbeitsaufwandes vor Aufnahme der Tätigkeit.

Die Honorarempfehlungen können hier heruntergeladen werden.

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