Neue Honorarregelungen machen freie Journalisten unfrei: DFJV mahnt Axel Springer AG ab

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen. Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.

Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren. Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten, wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu Werbezwecken einsetzt.
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