Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA vertritt Komponisten, Textdichter, Songschreiber und Musikverleger. Hinter der GEMA stehen über 62.000 Mitglieder. Die GEMA vertritt im Wettbewerb mit anderen Verwertungsgesellschaften das gesamte Weltrepertoire an urheberrechtlich geschützter Musik. Die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet oder anderen Netzen ist gebührenpflichtig. Dies betrifft den Download des Werkes auf eine Festplatte genauso, wie das Anhören der Werke – das Streaming. Die Tarife sind auf der Website der GEMA unter dem Punkt Online bereitstellen veröffentlicht.
(Bildquelle: GEMA)
Stefan Braun (MCDP International Distribution & Publishing), ist Dipl.-Ing. für Medien und Diplom-Sachverständiger (BWA) Medienproduktion und Mediendesign, Studium an der Hochschule der Medien in Stuttgart und Europäische BWA Hochschule für Wirtschaft und Management in St. Gallen (Schweiz), Mediengestalter, Herausgeber, Verleger, Autor
Seit 1995 ist er Musikverleger und Labelinhaber. Auf dem Label „Vampirette Music“ werden Rock’n’Roll- und Rockabilly-Produktionen produziert, veröffentlicht und international vertrieben, „FOXROCKS“ beschäftigt sich mit Rock und Alternativ, das Label „Second Earth“ bedient den Bereich Filmkompositionen, New Age und Weltmusik. Neu hinzugekommen sind die Labels „SUITE 51“, auf dem Dance, Techno, Electro und House produziert und veröffentlicht werden und das Label „The Frankfurter Label“, auf dem Schlager, anspruchsvolle Klassik sowie Chansons und Liedermacher betreut werden. „The Frankfurter Label“ steht für den „One For All“-Gedanken. MCDP International Publishing arbeitet sowohl im Eigenverlag als auch in der Administrierung sowie als Subverleger von anderen nationalen und internationalen Verlagseditionen.
Neben der Label- und Verlagsarbeit arbeitet Stefan Braun auch als Medienberater, Sachverständiger und Gutachter für Medienproduktion und Mediendesign in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 2006 als Delegierter der „Berufsgruppe Verleger“ die Rechte und Interessen der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der GEMA.
„Gerade durch meine fachliche Medienausbildung habe ich mich in der Sachverständigentätigkeit auf den Bereich der Musik und (Neue)-Medien spezialisiert und bin derzeit dabei, diese Bereiche auch in Form von Fachbereichen bei diversen Institutionen zu konzipieren und auszuweiten. Die GEMA sollte hierbei als wichtige Institution partizipieren.
Die GEMA muss sich neu ausrichten und den neuen Anforderungen der Abrechnung von digitalen Musikdownloads stellen und als erste Verwertungsgesellschaft auch wegweisende Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen sowie neue Modalitäten entwickeln, die die Verwertungsgesellschaft/en, Softwareanbieter von Abrechungssystemen, Anbieter von Content, Urheber und Rechteinhaber zusammenbringt und damit den Abrechnungsvorgang von digitalen Inhalten endlich reibungslos ermöglicht. Der Gesetzgeber und die Politik sind für diese anspruchsvolle Aufgabe fachlich überfordert. Für die Begehung dieses Weges möchte ich zusammen mit der GEMA meinen Beitrag leisten.“
Delegierte der Berufsgruppe Verleger, Mitgliederversammlung 2008, Berlin
v.l.n.r.: Julia Snyder, Rosita Kuerbis, Martina Wegmann, Ulrich Pohl, Thomas Ritter
v.l.n.r.: Erwin Becker, Nigel Degray, Karin Wirthmann, Esther-Maria Roos,
Stefan Braun
(Bildquelle: GEMA)
Intentionen als Delegierter:
1. Kompetente Bindegliedfunktion zwischen den Verlegern und der Verwertungsgesellschaft sowie die Wahrnehmung einer Mittlerfunktion zwischen den angeschlossenen und außerordentlichen Mitgliedern.
2. Mitarbeit beim Setzen von Standards im Onlinegeschäft: Die Abrechnung, das Handling und speziell die Ausschüttung von über Download generierten Vergütungseinnahmen an die Berechtigten sind derzeit ein echtes Problem, das bei der Mitgliederversammlung sichtbar wurde: Explodierende Nutzung von Online-Repertoire und gleichzeitig Einnahmen mit nur einstelligen Millionenbeträgen bei dagegen stehenden Umsatzeinbrüchen in Millionenhöhe der klassischen Geschäftsbereiche. Die Verwertungsgesellschaft/en, die Industrie (z.B. Softwarehersteller, die Abrechnungsprogramme herstellen oder e-Commerceplattformen, die digitalen Download bereitstellen) müssen Vorgaben erhalten, die diesem Problem Rechnung tragen.
Die Problemzonen sind: Mikropayment, fehlende Bezugsgrößen bei der Abrechnung, fehlende klare Aussagen über die Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten sowie Repertoirezuordnungen.
Dieser Problematik müssen Standards folgen, bei der die GEMA europäischer Vorreiter sein kann. Vom Gesetzgeber können hier keine sinnvollen, fachlichen Lösungen erwartet werden.
3. Verbesserte Werke-Anmeldung bei Generalverträgen: Einfacheres Werkeanmeldungsverfahren, besonders im Bereich der Werkeanmeldung für den Sub-Publishingbereich, der über Generalverträge abgewickelt wird. Es ermöglicht der GEMA mehr Chancen für eine schnellere Erhöhung ihres Welt-Repertoires und bietet gleichzeitig kleineren Verlagen einfachere Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung in Papierform ist nicht mehr zeitgemäß. Die Anmeldung von vielen Werken als Subverleger wird immer noch über die Zwangseinzelmeldung erschwert und kostet endlos Zeit in der Ausfertigung der Meldung auf Verlegerseite bzw. in der Erfassung der gemeldeten Daten auf GEMA-Seite. Der Verweis auf die Common Works Registration (CWR) ist für klein- und mittelständische Verlage meistens keine praktikable Lösung.
Die GEMA könnte bereits intern genutzte Eingabemasken den Mitgliedern im Onlinebereich zugänglich machen.
4. Die Schaffung einer größeren Transparenz für GEMA-Online-Lizenzierungs-Modelle im digitalen bezahlten Download (E-Commerce).
Die derzeitigen Modelle basieren auf praxisfremden Daten mit überhöhten Zugriffsvorstellungen und einem Lizenzsatz, der um ein Vielfaches über dem einer normalen Audio-CD liegt. Klein- und mittelständische Musikunternehmen sind bei diesen Modellen benachteiligt. Kurz- bis mittelfristig sind im Mobil- und Onlinebereich mit massiven Abwanderungen der Rechteinhaber zu rechnen. Die beweisen auch die spärlichen Einnahmen im Jahr 2006, die in krassem Widerspruch zu der explosionsartig gestiegenen digitalen Musiknutzung stehen. Durch transparente und neu geschaffenen Lizenzierungsmodellen soll das verhindert werden.
Die kritischen Äußerungen einer dramatischen Abwanderung von „mobil content“ können durchaus sehr ernst genommen werden. Diese Modelle stehen in einem gegenteiligen Kontext zur Ausrichtung der GEMA, ihr Repertoire auch auf dem Onlinebereich vermehren zu wollen. Hier sind dringend Änderungen zu erarbeiten.
5. Weitere Verbesserungen im Onlinebereich „Digitaler Download“ erarbeiten
Die digitalen Abrechnungsdaten, die im Onlinebereich zur Verfügung gestellt werden, entbehren neben der gewöhnungsbedürftigen Benutzerführung und einem spärlichen Komfort jeder Logik für ein selbsterklärendes System. Sicherlich ist ein anspruchsvolles Abrechnungssystem, wie es die GEMA bereitstellt, ein kleines Meisterwerk, das Daten nicht nur richtig, sondern dauerhaft zuverlässig verarbeiten soll.
Trotzdem lassen sich die im digitalen Bereich bereitgestellten Daten nur schwerlich ohne zur Hilfenahme der parallel per Post verschickten Papierabrechnungen verstehen und nachvollziehen. Hier sind Verbesserungen und Feinjustierungen in Benutzerführung, im zur Verfügung stellen von Importmasken für Anwender und verbesserten Datensatzbeschreibungen notwendig.
6. Normalvertrag (IFPI), VUT-, VDM- oder DRMV-Verträge
Die Bearbeitungszeiten für Normal- und Einzelverträge müssen drastisch reduziert werden. Derzeit dauert es für den Erhalt und die Bearbeitung eines unterschriebenen Einzelvertrages, der nach der Unterzeichnung des Berechtigungsvertrages erfolgt, viel zu lange.
Mit Abschluss und Übersenden des gegengezeichneten Berechtigungsvertrages an das Neumitglied sollte auch die Prüfung und Abwicklung der Normal- und Einzelverträge abgeschlossen sein, sofern die Voraussetzungen als Tonträgerhersteller dafür auch gegeben sind.
7. Die Einführung des „Delegiertenpaten“ ist ein sinnvolles Instrument für eine bessere Kommunikation und der Schaffung eines Delegierten-Netzwerkes. Um die immer wieder gewünschte Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen zu verbessern (berufsgruppenübergreifend), ist es sinnvoll, dass sich jeder Delegierte mit einem bestimmten anderen Delegierten zu einem Informationsaustausch zusammenschließt. Die Funktion besteht im ersten Schritt darin, sich gegenseitig darüber zu informieren und auszutauschen, was die jeweilige andere Berufsgruppe gerade an Aufgaben und Themen bearbeitet. So können Überschneidungen besser festgestellt, ggf. gemeinsame Lösungen erarbeitet und Synergieeffekte erzielt werden. Der Kontakt zu einem „festen“ Ansprechpartner fördert natürlich auch die Kontakt- und Netzwerkebene und kann daher nur positiv bewertet werden. Ich bitte an dieser Stelle die Delegierten und Stellvertreter aus den Berufsgruppen der Komponisten und Texter sich bei mir zu melden.
GEMA Organisation – Delegierte der Berufsgruppen für Komponisten, Texter und Verleger
GEMA Organisation
Dipl.-Ing. Stefan K. Braun, gema_delegierter [at] stefanbraun [punkt] eu